Studie - Teil 3
Lager, Wachmannschaften, Polizei und SS
Die Wehrmacht hatte mit dem Kriegsbeginn am 1. September 1939 von der preußischen Justizverwaltung die südlichen Emslandlager in den heutigen Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim übernommen. In Versen und in Bathorn wurden durch den Wehrkreis VI Münster Stammlager (Stalag) für Mannschaftsdienstgrade eingerichtet. Hier sind Kriegsgefangene verwaltungsmäßig erfasst und auf Arbeitsstellen verteilt worden. 7
Es gab eine Postzensurstelle der Geheimen Staatspolizei (Gestapo), die ihre Emslandzentrale in Meppen hatte. Der Postverkehr mit dem Stalag VI B Versen ist über das Postamt Meppen und die Bahnpost abgewickelt worden. Von 1941 sind dazu Zahlen bekannt: Das Postamt Meppen fertigte in Zusammenarbeit mit der Postzensurstelle im Lager IX Versen täglich 2.500 bis 3.000 Sendungen von Kriegsgefangenen und 6.500 bis 7.000 Sendungen an Kriegsgefangene ab, darunter 800 bis 1.000 Päckchen. 8
Dem Stalag VIB Versen waren die Lager VI Oberlangen, VIII Wesuwe, IX Versen und X Fullen zugeordnet. Ab September 1939 bis September 1944 wurden Kriegsgefangene im Wehrkreis VI Münster von Landesschützen bewacht. Das waren aus nur eingeschränkt tauglichen Wehrpflichtigen im Alter zwischen 35 und 45 Jahren (Landwehr) sowie als nicht frontdiensttauglich eingestuften jüngeren Männern ab August 1939 in den Wehrkreisen gebildete Heereseinheiten für Sicherungs- und Bewachungsaufgaben.
Diese wurden ab 1942 durch die Landwacht ergänzt: Heinrich Himmler, Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei, stellte ab Januar 1942 aus nicht in der Wehrmacht oder der Waffen-SS dienenden Angehörigen von NS-Organisationen und aus als politisch zuverlässig geltenden Männern eine bewaffnete Hilfspolizei auf. Diese unterstand der Ordnungspolizei (OrPo, auch Orpo). Die Landwacht kam bei der Bekämpfung von Regimegegnern, in der Bewachung von Kriegsgefangenen, Konzentrationslagerhäftlingen und Zwangsarbeitern zum Einsatz. Diesem Zweck sollte ebenso die Stadtwacht in den Großstädten dienen. Hinzu kam der Landsturm, Wehrpflichtige im Alter zwischen 45 und 60 Jahren, die ab 1943 gemustert oder bei Erreichen der Altersgrenze direkt von den Landesschützen überstellt wurden. 9
Sie lösten ab dem 4. September 1944 die zum Frontdienst in der 406. Landesschützen-Division versetzten Einheiten im Wehrkreis VI (Münster) bei Sicherungs- und Bewachungsaufgaben ab. Im November 1944 wurden sie unter Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre dem Volkssturm zugeordnet. Hinzu kamen mit der Einrichtung der Außenlager Versen und Dalum des Konzentrationslagers Neuengamme Ende 1944 - Anfang 1945 Angehörige der SS-Totenkopfverbände. 10